Eintrag auf Webseite
Kategorie: Abfall/Müll
erledigt
Gibt man im Suchfeld auf der Webseite der Gemeinde den Begriff "Abfallwirtschaftsgebühr" ein, so erscheinen mehrere Einträge.Der Vergleich der Einträge über die AbfallwirtschaftsABGABE jedoch, ergibt eine Diskrepanz zu deren Höhe. Einmal ist dort ab 2004 ein Prozentsatz von 15% der Abfallwirtschaftsgebühr angeführt, doch andererseits in der Verordnung nach NÖ AWG 1992 der Prozentsatz mit 25% angegeben.
Vielleicht ist es Ihnen möglich diese Ungereimtheiten zu beseitigen bzw. klarzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Groh
Kommentar
Danke für den Hinweis.
In der Abfallwirtschaftsverordnung 2004 war eine Abfallwirtschaftsabgabe in Höhe von 15 % verordnet. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.12.2017, gültig ab 1.1.2018, wurde eine neue Abfallwirtschaftsverordnung beschlossen. Dabei wurde die Abfallwirtschaftsabgabe mit 25 % neu festgelegt. Die Abfallwirtschaftsgebühr wurde jedoch nicht verändert.
Auf der Homepage ist die aktuelle Abfallwirtschaftsverordnung unter Bürgerservice/Gebühren & Abgaben/Abfallwirtschaftsgebühr zu finden.
Die Gemeindeverwaltung
zuletzt aktualisiert am 21.08.2024